Weggemobbt – Oberstaatsanwältin wird an Amtsgericht versetzt
17. Dezember 2008 von wb@bensberg.deDa scheint es heiß her gegangen zu sein bei der Staatsanwaltschaft Bochum. Irgendwie muß Oberstaatsanwältin Lichtinghagen den vorgesetzten Leitenden Oberstaatsanwalt so schwer genervt zu haben, daß er sie innerhalb der Behörde kaltstellen und in die Jugendabteilung verbannen wollte. Dort hätte sie sich mit jugendtypischen Straftaten wie Beförderungserschleichung u.ä. auseinandersetzen dürfen. Übersehen hatte er wohl, daß man dies mit einer Kämpferin wie dieser Oberstaatsanwältin nicht machen kann. Devot – auch gegenüber ihren Vorgesetzten – ist die Dame überhaupt nicht.
Und so mußte ein ganzes Dossier mit Verfehlungen der Oberstaatsanwältin her, um wenigstens zu verhindern, daß die Schwerpunktabteilung “Wirtschaftstrafsachen” mitsamt den Liechtensteinakten zur STA Köln abwandert. So ganz heftige Verfehlungen wurden wohl nicht gefunden, obwohl ein gutes Dutzend Staatsanwälte Altakten der Ermittlerin durchforstete. Ansonsten wäre eine Versetzung auf eigenen Wunsch an ein Amtsgericht in NRW nicht denkbar. Zu befürchten ist aber nicht, daß Frau Lichtinghagen demnächst Alkoholsünder oder Kleinkriminelle verurteilen muß. Dienstrangmäßig steht ihr ein Direktorenposten zu.
So ist nun der Fall Lichtinghagen für das Justizministerium erledigt. In ein paar Wochen spricht kein Mensch mehr darüber. Der Fall Zumwinkel wird mit einem Deal beendet, der Rest der Liechtensteiner Steuerstrafakten wird diskret und wahrscheinlich uneffektiv abgearbeitet.
Jüngere Staatsanwälte sollten ihren Schluß aus dem Fall ziehen. Bei einer Staatsanwaltschaft lohnt es sich eben nicht, engagiert zu arbeiten.
Gefragt sind eher Leisetreter, Trittbrettfahrer und Parteigänger.
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Abgelegt in der Kategorie Allgemein, Rechtspolitik, Steuern | 6 Kommentare »









17. Dezember 2008 um 14:18
Vielleicht sollte die Frau einmal die Option erwägen, in den freien Beruf zu wechseln. Eine bissige Strafverteidigerin wäre der Rechtspflege eigentlich auch nicht abträglich.
17. Dezember 2008 um 14:41
Hallo Kollege Hoenig,
da turnen ja schon eine ganze Reihe von Ex-Staatsanwälten in den Strafgerichten rum, um ihre Pensionen aufzubessern. Bissig sind die alle nicht, eher handzahm.
Aus einem bissigen Strafverfolger wird nicht mal ein richtiger Verteidiger. Alte Denkweisen lassen sich nicht ablegen.
17. Dezember 2008 um 15:13
Man denke auch an den augsburger Staatsanwalt Winfried Maier, der wegen seines Engagements in der Max Strauss- Sache abserviert wurde.
18. Dezember 2008 um 15:41
Und Frankfurt nicht vergessen. Das gleiche wie jetzt in Bochum. In Frankfurt war es die ganze Abteilung. Es lebe die Bananenrebuplik.
18. Dezember 2008 um 19:21
Nachtrag zur Bananenrepublik
http://www.nrv-net.de/main.php?id=151&vo_id=409
Unbedingt lesen!!
30. Oktober 2009 um 23:12
“Jüngere Staatsanwälte sollten ihren Schluß aus dem Fall ziehen. Bei einer Staatsanwaltschaft lohnt es sich eben nicht, engagiert zu arbeiten”
Das sollte man so nicht sagen.
Entscheidend ist für wen oder in für welche Interessen man engagiert arbeitet….