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Erweitertes Führungszeugnis

18. Dezember 2008 von wb@bensberg.de

Justizministerin Zypries hat schon wieder neue Pläne. Diesmal sollen Kinder und Jugendliche vor Erziehern und Sozialpäedogogen geschützt werden, die sich kleinste sexuelle Fehltritte erlaubt haben. Die Geheimwaffe: Ein erweitertes Führungszeugnis nach einem neuen § 30 a BZRG, vorgesehen für alle haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter entsprechender Kinder- und Jugendeinrichtungen. Betroffen von dieser Regelung sind auch Schulbusfahrer, Bademeister und alle Sporttrainer u.ä. im Jugendbereich.

Nach bisheriger Rechtslage werden Strafen ab 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe in das Führungszeugnis eingetragen. Bei Sexualdelikten sind zumindest alle mittleren und schweren Fälle dadurch erfasst.

Dies ist der Ministerin zuwenig. Aufgenommen werden sollen auch alle Bagatellverurteilungen soweit sie einen sexuellen Hintergrund haben. Doch nicht nur das. Gleichzeitig werden die Löschungsfristen an schwere Verurteilungen angepasst. Auch Bagatellverurteilungen mit sexuellem Hintergrund bleiben dann mindestens 10 Jahre im Führungszeugnis.

Faktisch bedeutet dies die Einführung einer Sexualstraftäterdatei. Selbst Jugendsünden sollen in dem erweiterten Führungszeugnis zu ersehen sein. Einholen muß der Betroffene das erweiterte Führungszeugnis auf Verlangen seines Vorgesetzten oder des Vereinsvorstandes selbst und dann vorlegen. Ist beispielsweise eine Eintragung wegen Exhibitionismus bei einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen vorhanden, kann er seinen Job eigentlich direkt kündigen. Legt er ein solches Führungszeugnis vor, muß er nicht nur damit rechnen seinen Job zu verlieren, sondern auch noch zum Gesprächsthema im Verein zu werden.

Andere Bagatellverurteilungen wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis sind nicht im erweiterten Führungszeugnis zu ersehen. Ob das Gesetz zu mehr Sicherheit der Kinder- und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen führt, kann mit Recht bezweifelt werden.

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Weggemobbt – Oberstaatsanwältin wird an Amtsgericht versetzt

17. Dezember 2008 von wb@bensberg.de

Da scheint es heiß her gegangen zu sein bei der Staatsanwaltschaft Bochum. Irgendwie muß Oberstaatsanwältin Lichtinghagen den vorgesetzten Leitenden Oberstaatsanwalt so schwer genervt zu haben, daß er sie innerhalb der Behörde kaltstellen und in die Jugendabteilung verbannen wollte. Dort hätte sie sich mit jugendtypischen Straftaten wie Beförderungserschleichung u.ä. auseinandersetzen dürfen. Übersehen hatte er wohl, daß man dies mit einer Kämpferin wie dieser Oberstaatsanwältin nicht machen kann. Devot – auch gegenüber ihren Vorgesetzten – ist die Dame überhaupt nicht.

Und so mußte ein ganzes Dossier mit Verfehlungen der Oberstaatsanwältin her, um wenigstens zu verhindern, daß die  Schwerpunktabteilung “Wirtschaftstrafsachen” mitsamt den Liechtensteinakten zur STA Köln abwandert. So ganz heftige Verfehlungen wurden wohl nicht gefunden, obwohl ein gutes Dutzend Staatsanwälte Altakten der Ermittlerin durchforstete. Ansonsten wäre eine Versetzung auf eigenen Wunsch an ein Amtsgericht in NRW nicht denkbar. Zu befürchten ist aber nicht, daß Frau Lichtinghagen demnächst Alkoholsünder oder Kleinkriminelle verurteilen muß. Dienstrangmäßig steht ihr ein Direktorenposten zu.

So ist nun der Fall Lichtinghagen für das Justizministerium erledigt. In ein paar Wochen spricht kein Mensch mehr darüber. Der Fall Zumwinkel wird mit einem Deal beendet, der Rest der Liechtensteiner Steuerstrafakten wird diskret und wahrscheinlich uneffektiv abgearbeitet.

Jüngere Staatsanwälte sollten ihren Schluß aus dem Fall ziehen. Bei einer Staatsanwaltschaft lohnt es sich eben nicht, engagiert zu arbeiten.

Gefragt sind eher Leisetreter, Trittbrettfahrer und Parteigänger.

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§ 153 a StPO – Immer Ärger mit den Geldbußen

15. Dezember 2008 von wb@bensberg.de

Der Gesetzgeber hat den Staatsanwaltschaften und den Strafgerichten die Möglichkeit eingeräumt, Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Erfüllung von Auflagen – meistens Geldzahlungen – einzustellen. In vielen Fällen soll die Zahlung an gemeinützige Vereine erfolgen. Für einen Beschuldigten oder Angeklagten hat die Praxis den Vorteil, daß kein Eintrag in das Bundeszentralregister oder Führungszeugnis erfolgt. Mit Erfüllung der Auflage ist das Verfahren für ihn erledigt.

Ärgerlich ist aber immer wieder, welche gemeinnützigen Organisationen in den Genuß solcher Zahlungen kommen. Oftmals haben Strafrichter und Staatsanwälte ihre Steckenpferde. Ob dies nun die Jugendabteilung eines Tennisvereins, der örtliche Kirchenbauverein oder ein gemeinütziger Verein ist, von dessen Arbeit niemals jemand Kenntnis genommen hat.

Und so werden immer wieder Vorwürfe laut, der ein oder andere Amtsrichter oder Staatsanwalt bevorzuge Vereine, denen er nahe steht. Nach Presseberichten sieht sich auch die Chefin der Steuerabteilung der Bochumer Staatsanwaltschaft Margrit Lichtinghagen solchen Vorwürfen ausgesetzt. Sie soll die Verfahren von Steuersündern gegen Zahlung von Geldbußen an ihr persönlich nahestehende gemeinützige Vereine eingestellt haben.

Andererseits gibt es aber auch Richter, die bei der Vergabe solcher Geldbeträge weder ein persönliches Interesse noch ein größeres Engament zeigen. Ein Griff in den auf fast jedem Richtertisch liegenden Ordner mit Bewerbungsschreiben um Geldbußen mit der Frage: “Wen haben wir denn da, der in Betracht kommt ?” mit einem kurzen Blick auf das Schreiben: “Ja, das hört sich gut an” und schon ist eine Zahlung von mehreren hundert manchmal tausend Euro vergeben. Ob mit dem Geld etwas Sinnvolles geschieht oder es im Verwaltungssumpf dieser Organisation versickert, kann der Richter nicht überprüfen.

Diese Praxis der Zuwendungen von Bußgeldern an gemeinnützige Vereine ist nicht nur unbefriedigend, sie setzt Richter und Staatsanwälte immer wieder der Gefahr von Beschuldigungen aus, sie bevorzugten einzelne ihnen nahestehende Organisationen.

Daneben begünstigt das jetzige System, Organisationen, die es oftmals mit hohem personellen und finanziellen Aufwand verstehen, große Beachtung bei einzelnen Richter zu erreichen und sich so ein großes Stück vom Kuchen abschneiden. Eine Aufstellung, wer welche Zahlungen erhalten hat, gibt es nicht. Es verdampfen viele Bußgeldzahlungen in den Organisationen und haben keine Wirkung für die Allgemeinheit.

Wünschenswert wäre es, wenn bei den Gerichten Bußgelder gesammelt und etwa monatlich an die verschiedenen, in Frage kommende Organisationen verteilt werden. Eine solche Aufgabe könnte man den bei jedem Gericht nach dem GVG schon bestehenden Präsidien zuweisen.

Vorwürfe, wie sie jetzt wieder in Bochum laut geworden sind, wären dann vermeidbar und es könnten gezielter sinnvolle Projekte unterstützt werden.

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Rezession – Weg mit der Privatnutzungspauschale für PKW !

8. Dezember 2008 von wb@bensberg.de

Da hocken unsere Politstrategen in Berlin zusammen und sind ratloser denn je. Konsumgutscheine nein, Steuersenkungen nein. Doch wie bekommen sie die Wirtschaft wieder ans Laufen, insbesondere die Autoindustrie. Eine Superidee wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Wer im nächsten Jahr ein Auto kauft, muß keine KFZ-Steuer zahlen. Ersparnis für den Autokäufer jährlich zwischen 60 bis maximal 240 Euro. Ha Ha Ha, daß ich nicht mal kräftig lache. Das ist noch nicht mal ein Anreiz für Pfennigfuchser, müssen die doch erst mal einige tausend oder einige zehntausend Euro ausgegeben oder finanzieren, um in den Genuß dieser staatlichen Wohltat zu kommen.

Die Damen und Herren Politiker in Berlin: Wie wäre es denn mal damit eine richtige Kaufbremse für PKWs abzuschaffen, die Privatnutzungspauschale .

Hintergrund:

Jeder der einen PKW beruflich nutzt muß 1 % des Bruttoanschaffungspreises monatlich als Privatnutzung versteuern. Dabei ist es ganz egel, ob er bzw. sein Arbeitgeber das Fahrzeug mit einem Nachlaß von 10% oder mehr kauft oder ob es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, welches bereits 6 Jahre alt ist. Es gilt immer der Bruttolistenpreis für das Neufahrzeug.

Für einen Außendienstler bedeutet dies, daß er die private Nutzung seines Dienst-PKW so versteuern muß, als hätte er 1% des Bruttolistenpreises monatlich erhalten. Je nach Steuersatz und Preis des Fahrzeuges kann dies monatlich ein hübsches Sümmchen ergeben, was der Fiskus kassiert. Gerade in kleineren und mittleren Firmen wird das Angebot des Chefs ein neues Fahrzeug anzuschaffen, gerne dankend abgelehnt, weil die Autos in den letzten Jahren teurer geworden sind und damit die Privatnutzungspauschale und die Abzüge auf dem Gehaltszettel steigen.

Natürlich gibt es jede Menge Tricks, verbunden mit Lug und Trug die 1% Privatnutzungspauschale zumindest zu drücken. Die Führung eines Fahrtenbuches – auch Lügenregister genannt- soll hier als einzige Möglichkeit genannt werden. Und die Finanzämter müssen diesen ganzen Wust mit hohem Personal- und Verwaltungsaufwand überprüfen.

Betroffen von dieser Regelung sind auch Selbständige und Freiberufler. Die Neigung, sich ein neues Fahrzeug in von den Politikern herbeigeredeten Krisenzeiten anzuschaffen, geht natürlich gegen Null, wenn man sich damit noch weitere Steuerlasten aufhalst. Und die Autoindustrie leidet darunter.

Hinzu kommt, daß die Privatnutzungspauschale systemwidrig ist. Kein Mensch käme auf die Idee die in vielen Firmen erlaubte Privatnutzung des Dienstcomputers mit einer Privatnutzungspauschale zu belegen. Genausogut könnte man auch die Nutzungs des vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatzes mit einer Privatnutzungspauschale besteueren. Immerhin wird dort auch mal privat ein Kaffee getrunken, eine Stulle gegessen oder einfach nur privat gesprochen. Mit Steuergerechtigkeit hat die Privatnutzungspauschale also nichts zu tun.

Dies gilt umso mehr, als die Berliner Politiker für ihre immer dicker gewordenen Autos mit Chauffeur diese Privatnutzungspauschale nicht zahlen müssen. Dies dürfte allenfalls den Chauffeur treffen, wenn er mit dem Politikerauto nach Hause fährt, weil er eine Ersparnis für die Wegekosten zur Arbeitsstelle hat.

Der Wegfall der Privatnutzungspauschale würde die Staatskasse auch gar nicht so hart treffen. Demgegenüber ständen Einnahmen durch Umsatz- Lohn- und andere Steuern und Ersparnisse beim Arbeitslosengeld sowie der Wegfall von Steuerausfälle durch die zu erwartenden Insolvenzen der Autohäuser. Würden sich nur 40.000 Dienstwagenbenutzer bei einer neuen Rechtslage entscheiden ein neues Fahrzeug zu kaufen und hierfür im Durchschnitt 25.000 Euro ausgeben, wäre dies ein Zusatzumsatz vom 1 Milliarde Euro. Angesichts mehrerer Millionen Selbständiger und Dienstwagennutzer dürfte die Zahl 40.000 sehr niedrig gegriffen sein.

Darüber hinaus führte die Abschaffung der Privatnutzungspauschale direkt dazu, daß bei den Außendienstlern und anderen Angestellten mit Dienstwagen monatlich ein mehr auf der Gehaltsabrechung übrig bliebe.

Und dies würde der Konjunktur sicher auch gut tun.

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SPD – 500 Euro für jeden Erwachsenen

3. Dezember 2008 von wb@bensberg.de

Wäre doch gelacht, wenn man die Finanzkrise nicht bekämpft bekäme. Die SPD will jedem Erwachsenen einen Verrechnungsscheck über 500 Euro überreichen lassen. Ein riesiges Konsumpaket. 500 Euro mal geschätzte 60 Millionen erwachsene Einwohner – macht 30 Milliarden. Und endlich mal eine staatliche Maßnahme, über die sich fast jeder freut.

Selbst Herr Merckle. Der ist ja nicht wirklich arm, obwohl ihm nach der Aktienzockerei die Banken ganz schön auf den Füßen stehen. Nachdem ihm eine Landesbürgschaftz verweigert worden ist, könnte er sich zumindet einen schönen Abend in einem Edelrestaurant machen. Da reichen 500 Euro gerade so und die Wirtschaft würde auch angekurbelt.

Roland Koch freut sich nicht über die 500 Euro. Der hält die Idee für geradezu verrückt. Na ja, wahrscheinlich hat der noch 500 Euro auf einem alten Postsparbuch und weis nicht so recht, was er damit anfangen soll. Aber andere in der CDU wären erfreuter. Zum Beispiel die Bordellgänger. Mit 500 Euro kann man ja nicht wirklich in einem Edelpuff was reissen. Aber so ein oder zwei Schäferstündchen sind schon drin, wenn man auf den Champus verzichtet.

Die Jungs vom VW-Vorstand sollte man aber bei der Verteilung der Schecks auslassen. Erstens haben die gerade durch den Verkauf von Aktienoptionen 25 Millionen Euro gemacht und zweitens brauchen die kein Geld. 10 % davon können die sogar für gemeinnützige Zwecke spenden. Deren Schecks sollte man an die Vorstände der Landesbanken verteilen. Denen geht es gerade richtig dreckig. Kürzung des Gehaltes auf 500.000 Euro pro Jahr müssen von einem richtigen Zocker erst mal verkraftet werden.

Mein alter Bekannter Heinz würde sich über die 500 Euro auch freuen. Er arbeitet bei einer Zeitarbeitsfirma und kommt mit seinem Geld gerade so hin. Aber ausgeben will er die 500 Euro nicht. ” Vielleicht bin ich ja nächstes Jahr arbeitslos. Dann bin ich froh, wenn ich 500 Euro auf der hohen Kante habe.”

Recht hat er. Und weil viele so denken müssen, würde letztendlich nur den Banken geholfen. Bis auf das Geld von ein paar Hollodris, die die 500 Euro verprassen, würden alle das Geld sparen. Ein nettes Sümmchen, was da zusammenkommt. Dann wäre die Finanzkrise für manche Bank kein Thema mehr.

PS: Glauben Sie nicht daran, daß es die 500 Euro tatsächlich vom Staat gibt. Im nächsten Jahr stehen Wahlen an, und da macht es sich immer gut Hoffnungen beim Wahlvolk zu erwecken – gerade für die SPD Wahlkämpfer. Ypsylon läßt grüßen.

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