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Ein bißchen Gerechtigkeit für Josef Hoss !

14. August 2008 von wb@bensberg.de

Er arbeitet mal als selbständiger Fließenlegermeister. Heute ist Josef Hoss körperlich und seelisch am Ende. Grund: Er wurde bei einem SEK-Einsatz im Jahre 2000 dermaßen mißhandelt, daß Rippen gebrochen waren und die Wirbelsäule angeknackst. Wie es zu diesem SEK-Einsatz kam, wer verantwortlich war und wer beteiligt, hat sich nicht feststellen lassen. Die lustlosen Ermittler der Staatsanwaltschaft Bonn stießen auf eine Mauer polizeilichen Schweigens. Monitor berichtete,  Amnesty schaltete sich in den Fall ein.

Das Landgericht Köln hat Josef Hoss 30.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Dies wollte weder das für seine Polizeibeamten verantwortliche Land NRW noch Josef Hoss akzeptieren. In der jetzigen Berufungsverhandlung hat das Oberlandesgericht Köln einen Vergleich vorgeschlagen. Josef Hoss soll Schadensersatz und Schmerzensgeld bekommen. Das Land NRW soll 335.000 € zahlen. Das Land sollte diesen Vergleichsvorschlag akzeptieren. Um einem unrühmlichen Kapitel nordrheinwestfälischer Polizeiarbeit ein Ende zu machen.

Keine Polizei der Welt hat das Recht einen Bürger zum Krüppel zu schlagen.

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Abgelegt in der Kategorie Grundrechte, Kriminalität, Polizei | 1 Kommentar »