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München – Versuchter Mord in der U-Bahn ?

8. Juli 2008 von wb@bensberg.de
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Da werden die Stammtische Beifall klatschen. Endlich hat ein Deutsches Gericht mal richtig durchgegriffen und zwei Ausländer wegen einer Straftat zum Nachteil eines 76 jährigen Pensionärs zu drakonischen Strafen verurteilt. 12 Jahre Haft für den einen und 8 Jahre 6 Monate für den anderen – wegen versuchten Mordes. Ein Urteil, daß andere aggressive Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene abschrecken soll.

Das Gericht konnte zu einer solchen Strafe nur kommen, weil es die Tat als versuchten Mord gewertet hat. Sicherlich sind Tritte gegen den Kopf eine lebensgefährliche Sache, bei denen die Täter mit dem Tod des Opfers rechnen müssen. Stirb in einem solchen Fall das Opfer, so liegt mindestens ein Tötungsdelikt nach § 212 StGB , wenn nicht sogar ein Mord nach § 211 StGB vor.

Möglicherweise hat das Gericht hier aber eins übersehen.  Die Münchner Täter haben – wie man auf dem Video sieht – von ihrem Opfer abgelassen, bevor es zum Tod des Mannes kam und  das Weite gesucht. Juristisch kann dies als “freiwilliger” Rücktritt vom Versuch zu werten sein, mit der Folge, daß nur eine Verurteilung wegen “gefährlicher Körperverletzung” oder “schwerer Körperverletzung” in Frage kommt.

Die Verteidiger haben Revision angekündigt. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit die Frage zum Rücktritt von einem Tötungsdelikt schon mehrfach entschieden. Selbst bei einem Täter, der mehrfach auf sein Opfer, daß letztendlich überlebte,  geschossen hatte, wurde ein freiwilliger Rücktritt vom Tötungsversuch angenommen, da der Täter noch mehrere Patronen in der Pistole hatte und damit ohne weiteres seine Tat hätte vollenden können.

Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof in diesem Falle die Sache sieht.

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Abgelegt in der Kategorie Jugendstrafrecht, Kriminalität, Strafrecht, Video | 13 Kommentare »