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Online-Durchsuchung – mit Hilfe des Bundestrojaner

2. Februar 2007 von wb@bensberg.de

Nun Sie sitzen ja auch gerade alleine an Ihrem Computer. Am Montag entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH), ob die Polizei auch Ihren Computer mit Hilfe eines Gerichtsbeschlusses online durchsuchen darf. Wahrscheinlich geht die Sache für die Bundesanwaltschaft nicht zufriedenstellend aus. Die Bundesanwaltschaft will die Vorschriften der Strafprozeßordnung für die Hausdurchsuchung analog für eine Online-Durchsuchung bei Computer anwenden. Ich denke der BGH wird das nicht mitmachen und eine eigenständige gesetzliche Rechtsgrundlage für notwendig erachten.

Die Gefahr ist aber noch nicht gebannt. Wegen Terrorismusgefahr will das Bundesinnenministerium der Polizei die Online-Durchsuchung per Gesetz erlauben. Die Schaffung der technischen Vorausetzungen läuft bereits. Einen Trojaner haben die Sicherheitsbehörden auch schon gebaut, den Bundestrojaner. Und wenn die Online-Durchsuchung dann erlaubt ist, sitzen Sie wenigstens nicht mehr alleine an Ihrem Computer.

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