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Polizisten schweigen

9. Juni 2006 von wb@bensberg.de

Im Kölner Glücksspielmilieu fand eine Razzia statt. Zwei Polizeibeamte und zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Köln stehen im Verdacht gegen Bestechungsgelder Tipps über anstehende Razzien gegeben zu haben, berichtet die Kölnische Rundschau.
Die Polizeibeamten schweigen zu den Tatvorwürfen. Schweigen ist die stärkste Waffe der Verteidigung.

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Europäisches Strafregister

6. Juni 2006 von wb@bensberg.de

Ein Vorläufer für das Europäische Strafregister ist nunmehr als Pilotprojekt in Betrieb gegangen. Das Bundeszentralregister von Deutschland ist mit den entsprechenden Registern von Frankreich, Belgien und Spanien vernetzt. Damit kann jede Staatsanwaltschaft oder Gericht Informationen über Vorverurteilungen erhalten. Als nächstes ist mit dem Beitritt von Luxembirg und der tschechien Republik zu rechen. Luxemburg nimmt schon als Beobachter teil.

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Jugendstrafverfahren – zu lang und zu uneffektiv

6. Juni 2006 von wb@bensberg.de

2500 Jugendliche warten darauf, daß sie einen aufgebrummten Jugendarrest absitzen dürfen. Manch einem mag es recht sein, wenn das mit der Strafe noch etwas dauert – vielleicht sogar noch bis nach dem Sommer. Das Jugendstrafverfahren hat auch Zeit in Anspruch genommen.

Die Kölner Justiz arbeitet gerade 2005 auf. weiterlesen »

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Ungesühnter Mord – jetzt neues Wiederaufnahmerecht ?

1. Juni 2006 von wb@bensberg.de

Das Justizministerium in NRW prüft zur Zeit, ob das Recht der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu Lasten eines Freigesprochenen verschärft werden soll. Es ist wieder ein Einzelfall, der die Gemüter erregt.

Im Jahre 1993 gab es in Düsseldorf einen Raubüberfall auf eine Videothek. Bei diesem Überfall erstickte eine Mitarbeiterin aufgrund der Knebelung, die der Täter angebracht hatte. Ein möglicher Täter wurde auch ermittelt. Dieser wurde jedoch im Jahre 1996 vom Landgericht Düsseldorf rechtskräftig freigesprochen.

Aufgrund wissenschaftlicher Fortschritte bei der DNA-Analyse liegen heute Beweise vor, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Täter in einen neuen Gerichtsverfahren überführen würden.

Nach geltendem Wiederaufnahmerecht kann ein solches Gerichtsverfahren aber nicht mehr durchgeführt werden. Das Gesetz sieht nämlich für den Fall neuer Belastungsbeweise keine Wiederaufnahmemöglichkeit vor. Dies mit gutem Grund:

Es soll niemand sich mehr als einmal in der gleichen Sache einem Strafverfahren ausgesetzt sehen. Freispruch ist Freispruch. Es sei denn der Freigesprochene selbst gesteht nach dem Freispruch die Tat.

Man sollte es bei der jetzigen Regelung belassen. Was hieb- und stichfeste Beweise für die Schuld eines Täters sind, ergibt sich immer erst in der Hauptverhandlung. Letztlich muß der Rechtsstaat solche Einzelfälle verkraften.

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