26. Mai 2006 von
wb@bensberg.de
Das staatliche Wettmonopol wurde von dem Bundesverfassungsgericht gerade noch gehalten. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen sah nach dem Urteil in völliger Verkennung der Rechtslage die Chance private Wettbüros endgültig zu schließen und gab entsprechende Anweisungen an die Ordnungsbehörden der Städte und Kreise. Es wurden daraufhin sehr viele Wettbüros geschlossen.
Nicht bedacht hatte er, daß die Wettvermittlung noch vor einem Jahr vom Europäischen Gerichtshof als zulässig beschieden worden war.Grundsatz: Eine Dienstleistung (hier:Wettangebot), die in einem EG-Staat erlaubt ist, darf in allen Europäischen Staaten angeboten werden. Das Verwaltungsgericht Minden hat nun in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren entschieden, daß die Wettbüros vorläufig nicht schließen müssen. Der Beschluß ist zwar noch nicht rechtskräftig, dürfte aber angesichts der eindeutigen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof Bestand haben.
Für das Land NRW ist die Sache doppelt teuer. Die Wetteinnahmen des staatlichen Anbieters werden weiter zurückgehen- wegen der für den Wetter schlechten Quoten- ; Schadensersatzansprüche wegen Einnahmeausfällen, zusätzlichen Kosten für Neueinstellung etc. der privaten Wettanbieter werden auf die Kommunen zukommen. Letzteres ist aber nicht so schlimm. Das zahlt ja sowieso der Steuerzahler, also wir.
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24. Mai 2006 von
wb@bensberg.de
Der Ermittlungsrichter hat die Haftbefehle gegen die beiden Beschuldigten, die im April 2006 einen schwarzen Deutsch-Afrikaner ins Koma geprügelt haben sollen, aufgehoben. Die beiden befinden sich auf freiem Fuß. Grund soll sein, daß das Opfer keine Erinnerung mehr an den Vorfall hat.
Für mich stellen sich viele Fragen: Welche Beweise hatte die Bundesanwaltschaft gegen die Beschuldigten bei Beantragung der Haftbefehle überhaupt in der Hand ? Hatte man die Hoffnung, daß die unwürdige Behandlung (Hubschrauberflug, gefesselt und mit verbundenen Augen) und einige Wochen strenge Untersuchungshaft unter Hochsicherheitsbedingungen die beiden weichkochen werden? Wollte man der empörten Öffentlichkeit nur schnelle Erfolge zeigen und laufen die wahren Täter noch frei rum? War es überhaupt eine Tat mit rechtsradikalem Hintergrund? Antworten hierauf vermisse ich in den Stellungnahmen der Bundesanwaltschaft.
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22. Mai 2006 von
wb@bensberg.de
Im Jahre 1888 bis 1891 wurden in London 5 Prostituierte bestialisch ermordet. Schon seinerzeit ging der ermittlende Kommissar der Theorie nach, der Täter könne eine Frau gewesen sein. Der australische Molekularbiologe Ian Findley hat mehr als 100 Jahre nach den Taten Speichelreste mit einem neuen Verfahren untersucht und ist der Meinung, Jack the Ripper ist eine Frau. Allerdings reicht das zur Verfügung stehende Material von nur einer Zelle nicht für 100 % Sicherheit aus. ( Siehe Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers vom 20/21.5.2006 ” Die Story von Jill The Ripper“)
Eine Zeitbombe tickt für viele unentdeckte Täter von Tötungsdelikten der letzten Jahre und Jahrzehnte. Vorsätzliche Tötungsdelikte verjähren nach 30 Jahren. Mord verjährt nie. An den seinerzeitigen Tatorten wurden Spuren gesichert, die oftmals DNA-Material enthalten, welches heute untersucht werden kann. In vielen Fällen ist dies schon geschehen. Den Ermittlern fehlt allerdings das Gegenstück, das DNA-Material des Täters, weil die DNA – Kartei im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bevölkerung recht wenig Einträge hat.
Der Fall des “Jack The Ripper eine Frau?” macht das Interesse deutlich, das Polizei und Staatsanwaltschaft an einer DNA-Kartei aller Bürger haben.
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