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Schon wieder: Forderung nach schärferem Jugendstrafrecht

15. September 2009 von wb@bensberg.de

Es war eine brutale Tat, die in München geschehen ist. Ein 50jähriger Familienvater wurde zu Tode geprügelt, als er sich schützend vor Kinder stellt, die gerade Opfer eines Überfalls von drei  Jugendlichen wurden.

Die Sache ist noch nicht juristisch aufgearbeitet, da schreien schon wieder einige Popolisten , allen voran der bayrische Innenminister Joachim Herrmann, – nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts.  Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht soll statt 10, nunmehr  auf 15 Jahre angehoben werden. Als ob sich jugendliche  Täter im Augenblick der Tatbegehung über ihre mögliche Bestrafung Gedanken machen.

Aber irgendwoher kennen wir das doch. Es war Roland Koch, der vor der Wahl in Hessen ein härteres Jugendstrafrecht gefordert hat. Nach der Wahl verlief alles im Sande. Bald ist Bundestagswahl. Und danach? Die Forderung von Innenminister Herrmann wird genauso von der Bildfläche verschwinden, wie die Forderung nach Erziehungscamps des hessischen Ministerpräsidenten Koch.

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Abgelegt in der Kategorie Jugendstrafrecht, Kriminalität, Politik, Rechtspolitik | 4 Kommentare »

Erweitertes Führungszeugnis

18. Dezember 2008 von wb@bensberg.de

Justizministerin Zypries hat schon wieder neue Pläne. Diesmal sollen Kinder und Jugendliche vor Erziehern und Sozialpäedogogen geschützt werden, die sich kleinste sexuelle Fehltritte erlaubt haben. Die Geheimwaffe: Ein erweitertes Führungszeugnis nach einem neuen § 30 a BZRG, vorgesehen für alle haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter entsprechender Kinder- und Jugendeinrichtungen. Betroffen von dieser Regelung sind auch Schulbusfahrer, Bademeister und alle Sporttrainer u.ä. im Jugendbereich.

Nach bisheriger Rechtslage werden Strafen ab 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe in das Führungszeugnis eingetragen. Bei Sexualdelikten sind zumindest alle mittleren und schweren Fälle dadurch erfasst.

Dies ist der Ministerin zuwenig. Aufgenommen werden sollen auch alle Bagatellverurteilungen soweit sie einen sexuellen Hintergrund haben. Doch nicht nur das. Gleichzeitig werden die Löschungsfristen an schwere Verurteilungen angepasst. Auch Bagatellverurteilungen mit sexuellem Hintergrund bleiben dann mindestens 10 Jahre im Führungszeugnis.

Faktisch bedeutet dies die Einführung einer Sexualstraftäterdatei. Selbst Jugendsünden sollen in dem erweiterten Führungszeugnis zu ersehen sein. Einholen muß der Betroffene das erweiterte Führungszeugnis auf Verlangen seines Vorgesetzten oder des Vereinsvorstandes selbst und dann vorlegen. Ist beispielsweise eine Eintragung wegen Exhibitionismus bei einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen vorhanden, kann er seinen Job eigentlich direkt kündigen. Legt er ein solches Führungszeugnis vor, muß er nicht nur damit rechnen seinen Job zu verlieren, sondern auch noch zum Gesprächsthema im Verein zu werden.

Andere Bagatellverurteilungen wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis sind nicht im erweiterten Führungszeugnis zu ersehen. Ob das Gesetz zu mehr Sicherheit der Kinder- und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen führt, kann mit Recht bezweifelt werden.

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§ 182 STGB – Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

17. November 2008 von wb@bensberg.de

Der Gesetzgeber sieht sich gezwungen, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren vor sexueller Ausbeutung und Ausnutzung zu schützen. Nachdem es in unserer Gesellschaft zumindet über mehr als fünfzig Jahre nicht notwendig war, ein spezielles Straf- oder Schutzgesetz zu schaffen, ist zum 5. November 2008 eine neue Bestimmung in Kraft getreten.

§ 182 STGB bestimmt, daß der sexuelle Kontakt zwischen Jugendlichen und Erwachsenen unter bestimmten Umständen mit Strafe belegt ist.

Wer die Zwangslage eines Jugendlichen ausnutzt, um sexuellen Kontakte herbeizuführen, wird künftig mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft,

Beispiel:

Der 19 Jährige Autofahrer Denis trifft auf die 17jährige Nicole, die den letzten Bus verpasst hat. Er bietet ihr an, sie nach Hause zu fahren, wenn… na was wohl. Nicole kommt den Wünschen nach, erstens weil sie nach Hause möchte und zweitens, weil sie Denis richtig nett findet.

Damit hat Denis den Tatbestand des § 182 Absatz 1 STGB erfüllt.  Auch wenn Denis erst 15 Jahre alt wäre, und eine Mitfahrt auf dem Gepäckträger seines Mofas gegen sexuelle Handlungen angeboten hätte, machte er sich strafbar.

Die Norm des § 182 Absatz 1 STGB sanktioniert das Verhalten jeder strafmündigen Person ab 14 Jahre. Dabei ist schon der Versuch einer solchen Tat strafbar.

§ 182 Absatz 2 STGB bestraft denjenigen Erwachsenen (jetzt über 18 Jahre), der von einem Jugendlichen gegen Entgeld sexuelle Handlungen erhält, mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Auch hier ist der Versuch strafbar.

§ 182 Absatz 3 STGB wiederum bestraft Personen über 21 Jahre, die bei einem Jugendlichen unter 16 Jahre dessen “fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung” ausnutzen, um ihn/sie sexuell zu mißbrauchen. Hier sind Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren vorgesehen. Auch hier ist bereits der Versuch strafbar.

Die Tat des § 182 Absatz 3 STGB ist Antragsdelikt, es denn die Staatsanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.

Der Gesetzgeber traut den Auswirkungen des Gesetzes aber offenbar selber nicht. In § 182 Absatz 5 STGB bestimmt er, daß das Gericht von einer Verurteilung absehen kann, wenn “bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist”.

Wenn die Moral nicht mehr funktioniert, muß das Strafrecht ran.

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Ein bißchen Gerechtigkeit für Josef Hoss !

14. August 2008 von wb@bensberg.de

Er arbeitet mal als selbständiger Fließenlegermeister. Heute ist Josef Hoss körperlich und seelisch am Ende. Grund: Er wurde bei einem SEK-Einsatz im Jahre 2000 dermaßen mißhandelt, daß Rippen gebrochen waren und die Wirbelsäule angeknackst. Wie es zu diesem SEK-Einsatz kam, wer verantwortlich war und wer beteiligt, hat sich nicht feststellen lassen. Die lustlosen Ermittler der Staatsanwaltschaft Bonn stießen auf eine Mauer polizeilichen Schweigens. Monitor berichtete,  Amnesty schaltete sich in den Fall ein.

Das Landgericht Köln hat Josef Hoss 30.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Dies wollte weder das für seine Polizeibeamten verantwortliche Land NRW noch Josef Hoss akzeptieren. In der jetzigen Berufungsverhandlung hat das Oberlandesgericht Köln einen Vergleich vorgeschlagen. Josef Hoss soll Schadensersatz und Schmerzensgeld bekommen. Das Land NRW soll 335.000 € zahlen. Das Land sollte diesen Vergleichsvorschlag akzeptieren. Um einem unrühmlichen Kapitel nordrheinwestfälischer Polizeiarbeit ein Ende zu machen.

Keine Polizei der Welt hat das Recht einen Bürger zum Krüppel zu schlagen.

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München – Versuchter Mord in der U-Bahn ?

8. Juli 2008 von wb@bensberg.de
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Da werden die Stammtische Beifall klatschen. Endlich hat ein Deutsches Gericht mal richtig durchgegriffen und zwei Ausländer wegen einer Straftat zum Nachteil eines 76 jährigen Pensionärs zu drakonischen Strafen verurteilt. 12 Jahre Haft für den einen und 8 Jahre 6 Monate für den anderen – wegen versuchten Mordes. Ein Urteil, daß andere aggressive Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene abschrecken soll.

Das Gericht konnte zu einer solchen Strafe nur kommen, weil es die Tat als versuchten Mord gewertet hat. Sicherlich sind Tritte gegen den Kopf eine lebensgefährliche Sache, bei denen die Täter mit dem Tod des Opfers rechnen müssen. Stirb in einem solchen Fall das Opfer, so liegt mindestens ein Tötungsdelikt nach § 212 StGB , wenn nicht sogar ein Mord nach § 211 StGB vor.

Möglicherweise hat das Gericht hier aber eins übersehen.  Die Münchner Täter haben – wie man auf dem Video sieht – von ihrem Opfer abgelassen, bevor es zum Tod des Mannes kam und  das Weite gesucht. Juristisch kann dies als “freiwilliger” Rücktritt vom Versuch zu werten sein, mit der Folge, daß nur eine Verurteilung wegen “gefährlicher Körperverletzung” oder “schwerer Körperverletzung” in Frage kommt.

Die Verteidiger haben Revision angekündigt. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit die Frage zum Rücktritt von einem Tötungsdelikt schon mehrfach entschieden. Selbst bei einem Täter, der mehrfach auf sein Opfer, daß letztendlich überlebte,  geschossen hatte, wurde ein freiwilliger Rücktritt vom Tötungsversuch angenommen, da der Täter noch mehrere Patronen in der Pistole hatte und damit ohne weiteres seine Tat hätte vollenden können.

Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof in diesem Falle die Sache sieht.

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Wie erkenne ich eine Zwangsprostituierte ?

17. Mai 2008 von wb@bensberg.de

Welche Frage werden Sie sagen. Für Sie mag das ja kein Thema sein. Sie sind vielleicht weiblich oder lehnen als Mann Sex gegen Bezahlung ab. Aber für Millionen Männer, die mehr oder weniger regelmäßig Prostituierte aufsuchen, wird dieses Frage bald lebenswichtig sein. Wer eine Frau für Sex bezahlt, den diese nicht freiwillig macht, sondern weil sie von irgendjemandem dazu gezwungen wird, dem droht demnächst Knast.

Wie der Spiegel heute berichtet, plant man im Bundesjustizministerium den Sex mit Zwangsprostituierten unter Strafe zu stellen. Und zwar unter empfindliche Strafen. Damit keiner eine Ausrede hat, wird auch der bestraft, der die Zwangssituation der Prostituierten leichfertig nicht erkennt. Und zwar mit Knast. Das ganze war schon mal vor 2 Jahren Thema. ( siehe auch: Sex mit Zwangsprostituierten bald strafbar? )

Um es offen zu sagen, ich weiß auch nicht, woran man Zwangsprostitution erkennt. Blaue Flecken sollten jedenfalls zu denken geben. Man sollte dann – auch wenn man schon bezahlt hat – auf den Sex verzichten und seine Beobachtung der nächsten Polizeidienststelle mitteilen.

Aber warten wir mal den Gesetzentwurf ab. Vielleicht sind wir dann alle schlauer.

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Liechtenstein: 83 Landespolizisten jagen Heinrich Kieber

13. März 2008 von wb@bensberg.de

Quelle: http://www.landespolizei.li/In Liechtenstein gibt es jetzt eine öffentliche Fahndung nach dem vermeintlichen Datendieb Heinrich Kieber mit Foto und Beschreibung. 83 Landespolizisten jagen jetzt Heinrich Kieber. Sogar ein internationaler Haftbefehl wurde ausgeschrieben. Zu dumm, daß Liechtenstein nicht Mitglied er Europäischen Gemeinschaft ist. Dann könnte man einen Europäischen Haftbefehl erlassen. Selbst die Profiteure von Kiebers Datenklau müßten ihn dann an die Liechtensteiner ausliefern.

Bei dieser Gelegenheit habe ich mir die Seite der Landespolizei Liechtenstein angeschaut. So richtig passieren tut da nix, außer Verkehrsunfällen und wenn man mal von den ständigen Steuerhinterziehung durch die Ausländer absieht. Aber das ist ja in Liechtenstein nicht strafbar. Viel Erfahrungen mit öffentlichen Fahndungen scheint man dort auch nicht zu haben. Noch nicht mal eine Belohnung für Hinweise auf den Aufenthaltsort von Heinrich Kieber ist ausgesetzt.

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Richter Gnadenlos: “Aber jetzt wirkt das Koks bei mir”

7. März 2008 von wb@bensberg.de

Ein Videoausschnitte ist aufgetaucht. Man sieht Ronald Barnabas Schill, früherer Amtsrichter in Hamburg und später Innensenator der freien und Hansestadt Hamburg eine Nase Koks ziehen und hört ihn sagen: “Aber jetzt wirkt das Koks bei mir, ich fühl mich total wach” Vielleicht will Schill ja eine neue Partei gründen, die Weltkokserpartei. Bin jedenfalls gespannt, wann der Rest des Videos auftaucht.

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Warum die Politik die Justiz in NRW zu Tode sparen will

7. Februar 2008 von wb@bensberg.de

justitia.jpgEs ist schon ein Kreuz für viele Anwälte. Wie soll man dem Mandanten klar machen, daß das Räumungsverfahren gegen den säumigen Mieter bereits Monate dauert und die Beweisaufnahme erst in 5 Monaten stattfindet. Wie kann man dem Unfallopfer klarmachen, daß es noch Jahre dauert bis er seinen Schadensersatzanspruch und das Schmerzensgeld von der sich sträubenden Versicherung erhält. Man könnte diese Beispiele beliebig fortsetzen. Wer heute ein streitiges Zivilverfahren bei einem Gericht in Deutschland weiterlesen »

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