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Schon wieder: Forderung nach schärferem Jugendstrafrecht

15. September 2009 von wb@bensberg.de

Es war eine brutale Tat, die in München geschehen ist. Ein 50jähriger Familienvater wurde zu Tode geprügelt, als er sich schützend vor Kinder stellt, die gerade Opfer eines Überfalls von drei  Jugendlichen wurden.

Die Sache ist noch nicht juristisch aufgearbeitet, da schreien schon wieder einige Popolisten , allen voran der bayrische Innenminister Joachim Herrmann, – nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts.  Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht soll statt 10, nunmehr  auf 15 Jahre angehoben werden. Als ob sich jugendliche  Täter im Augenblick der Tatbegehung über ihre mögliche Bestrafung Gedanken machen.

Aber irgendwoher kennen wir das doch. Es war Roland Koch, der vor der Wahl in Hessen ein härteres Jugendstrafrecht gefordert hat. Nach der Wahl verlief alles im Sande. Bald ist Bundestagswahl. Und danach? Die Forderung von Innenminister Herrmann wird genauso von der Bildfläche verschwinden, wie die Forderung nach Erziehungscamps des hessischen Ministerpräsidenten Koch.

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Abgelegt in der Kategorie Jugendstrafrecht, Kriminalität, Politik, Rechtspolitik | 4 Kommentare »

Weggemobbt – Oberstaatsanwältin wird an Amtsgericht versetzt

17. Dezember 2008 von wb@bensberg.de

Da scheint es heiß her gegangen zu sein bei der Staatsanwaltschaft Bochum. Irgendwie muß Oberstaatsanwältin Lichtinghagen den vorgesetzten Leitenden Oberstaatsanwalt so schwer genervt zu haben, daß er sie innerhalb der Behörde kaltstellen und in die Jugendabteilung verbannen wollte. Dort hätte sie sich mit jugendtypischen Straftaten wie Beförderungserschleichung u.ä. auseinandersetzen dürfen. Übersehen hatte er wohl, daß man dies mit einer Kämpferin wie dieser Oberstaatsanwältin nicht machen kann. Devot – auch gegenüber ihren Vorgesetzten – ist die Dame überhaupt nicht.

Und so mußte ein ganzes Dossier mit Verfehlungen der Oberstaatsanwältin her, um wenigstens zu verhindern, daß die  Schwerpunktabteilung “Wirtschaftstrafsachen” mitsamt den Liechtensteinakten zur STA Köln abwandert. So ganz heftige Verfehlungen wurden wohl nicht gefunden, obwohl ein gutes Dutzend Staatsanwälte Altakten der Ermittlerin durchforstete. Ansonsten wäre eine Versetzung auf eigenen Wunsch an ein Amtsgericht in NRW nicht denkbar. Zu befürchten ist aber nicht, daß Frau Lichtinghagen demnächst Alkoholsünder oder Kleinkriminelle verurteilen muß. Dienstrangmäßig steht ihr ein Direktorenposten zu.

So ist nun der Fall Lichtinghagen für das Justizministerium erledigt. In ein paar Wochen spricht kein Mensch mehr darüber. Der Fall Zumwinkel wird mit einem Deal beendet, der Rest der Liechtensteiner Steuerstrafakten wird diskret und wahrscheinlich uneffektiv abgearbeitet.

Jüngere Staatsanwälte sollten ihren Schluß aus dem Fall ziehen. Bei einer Staatsanwaltschaft lohnt es sich eben nicht, engagiert zu arbeiten.

Gefragt sind eher Leisetreter, Trittbrettfahrer und Parteigänger.

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Abgelegt in der Kategorie Allgemein, Rechtspolitik, Steuern | 6 Kommentare »

Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Freispruch

19. November 2008 von wb@bensberg.de

Spiegel TV berichtete am Sonntag. den 16.11.2008 über einen Mordfall in Düsseldorf aus dem Jahr 1993, der nun zum Anlaß genommen werden soll, die Vorschriften zur Wiederaufnahme des Verfahrens zu ungunsten eines Freigesprochenen zu erweitern.

Nach bisherigem Recht ist eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu ungunsten des Freigesprochenen gemäß § 362 StPO nur zulässig, wenn

  1. wenn in der Hauptverhandlung eine gefälschte oder verfälschte Urkunde vorgelegt wurde,
  2. wenn Zeugen oder Sachverständige unwahre oder falsche Angaben gemacht haben,
  3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Bezug auf das Urteil einer strafbaren Verletzung seiner Pflichten schuldig gemacht hat,
  4. wenn der Freigesprochene selbst im Nachhinein ein glaubwürdiges Geständnis ablegt.

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates (Drucksache 16/7957) soll dies zumindest für Mord, Völkermord oder andere mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohter Taten anders werden. Gibt es neue Techniken, die nunmehr eine Überführung des Täters geeignet sind, so soll in diesen Fällen eine Wiederaufnahme und damit ein neuer Prozeß möglich sein.

Zu Rechtt weist die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme darauf hin, daß die Frage der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu ungunsten eines Freigesprochenen  eine sehr sensible und schwierige Materie betrifft, welche sowohl unter Verfassungsrechtlichen als auch strafprozessuallen Gesichtspunkten geprüft werden muß.

Schnelle Gesetzänderungen sind wohl nicht zu erwarten. Bemerkenswert ist dabei eine Statistik: Im Jahre 2003 wurden bundesweit nur in 9 Mordverfahren Angeklagte freigesprochen, Im Jahre 2004 waren es 17 Angeklagte. Daß in allen oder auch nur in einem einzelnen Fall durch neue wissenschaftliche Methoden neue belastende Beweismittel erwartet werden können und die Freisprüche falsch waren, läßt sich kaum behaupten.

Über den Düsseldorfer Einzelfall hinaus, liegt kein den Rechtsstaat erschütterndes Problem vor. Doch auch das was in dem Düsseldorfer Verfahren als neues Beweismittel vorgelegt worden ist – ein DNA Gutachten – ist bereits im Vorfeld höchst umstritten. Ein Klebeband auf dem nunmehr DNA-Spuren gesichert worden sind, soll während des Prozeßes nicht auffindbar gewesen sein. Damit stellt sich die Frage, ob das DNA Material nicht auf andere Weise auf das Klebeband gekommen sein kann.

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§ 182 STGB – Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

17. November 2008 von wb@bensberg.de

Der Gesetzgeber sieht sich gezwungen, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren vor sexueller Ausbeutung und Ausnutzung zu schützen. Nachdem es in unserer Gesellschaft zumindet über mehr als fünfzig Jahre nicht notwendig war, ein spezielles Straf- oder Schutzgesetz zu schaffen, ist zum 5. November 2008 eine neue Bestimmung in Kraft getreten.

§ 182 STGB bestimmt, daß der sexuelle Kontakt zwischen Jugendlichen und Erwachsenen unter bestimmten Umständen mit Strafe belegt ist.

Wer die Zwangslage eines Jugendlichen ausnutzt, um sexuellen Kontakte herbeizuführen, wird künftig mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft,

Beispiel:

Der 19 Jährige Autofahrer Denis trifft auf die 17jährige Nicole, die den letzten Bus verpasst hat. Er bietet ihr an, sie nach Hause zu fahren, wenn… na was wohl. Nicole kommt den Wünschen nach, erstens weil sie nach Hause möchte und zweitens, weil sie Denis richtig nett findet.

Damit hat Denis den Tatbestand des § 182 Absatz 1 STGB erfüllt.  Auch wenn Denis erst 15 Jahre alt wäre, und eine Mitfahrt auf dem Gepäckträger seines Mofas gegen sexuelle Handlungen angeboten hätte, machte er sich strafbar.

Die Norm des § 182 Absatz 1 STGB sanktioniert das Verhalten jeder strafmündigen Person ab 14 Jahre. Dabei ist schon der Versuch einer solchen Tat strafbar.

§ 182 Absatz 2 STGB bestraft denjenigen Erwachsenen (jetzt über 18 Jahre), der von einem Jugendlichen gegen Entgeld sexuelle Handlungen erhält, mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Auch hier ist der Versuch strafbar.

§ 182 Absatz 3 STGB wiederum bestraft Personen über 21 Jahre, die bei einem Jugendlichen unter 16 Jahre dessen “fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung” ausnutzen, um ihn/sie sexuell zu mißbrauchen. Hier sind Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren vorgesehen. Auch hier ist bereits der Versuch strafbar.

Die Tat des § 182 Absatz 3 STGB ist Antragsdelikt, es denn die Staatsanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.

Der Gesetzgeber traut den Auswirkungen des Gesetzes aber offenbar selber nicht. In § 182 Absatz 5 STGB bestimmt er, daß das Gericht von einer Verurteilung absehen kann, wenn “bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist”.

Wenn die Moral nicht mehr funktioniert, muß das Strafrecht ran.

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Wie erkenne ich eine Zwangsprostituierte ?

17. Mai 2008 von wb@bensberg.de

Welche Frage werden Sie sagen. Für Sie mag das ja kein Thema sein. Sie sind vielleicht weiblich oder lehnen als Mann Sex gegen Bezahlung ab. Aber für Millionen Männer, die mehr oder weniger regelmäßig Prostituierte aufsuchen, wird dieses Frage bald lebenswichtig sein. Wer eine Frau für Sex bezahlt, den diese nicht freiwillig macht, sondern weil sie von irgendjemandem dazu gezwungen wird, dem droht demnächst Knast.

Wie der Spiegel heute berichtet, plant man im Bundesjustizministerium den Sex mit Zwangsprostituierten unter Strafe zu stellen. Und zwar unter empfindliche Strafen. Damit keiner eine Ausrede hat, wird auch der bestraft, der die Zwangssituation der Prostituierten leichfertig nicht erkennt. Und zwar mit Knast. Das ganze war schon mal vor 2 Jahren Thema. ( siehe auch: Sex mit Zwangsprostituierten bald strafbar? )

Um es offen zu sagen, ich weiß auch nicht, woran man Zwangsprostitution erkennt. Blaue Flecken sollten jedenfalls zu denken geben. Man sollte dann – auch wenn man schon bezahlt hat – auf den Sex verzichten und seine Beobachtung der nächsten Polizeidienststelle mitteilen.

Aber warten wir mal den Gesetzentwurf ab. Vielleicht sind wir dann alle schlauer.

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Höhere Tagessätze bei Geldstrafen

4. März 2008 von wb@bensberg.de

Bundesministerin Zypris will § 40 StGB ändern. Dort sind die rechnerischen Grundlagen für die Verhängung von Geldstrafen festgelegt. Geändert werden soll allerdings nur Absatz 2 dieser Vorschrift. Lag bisher ein Tagessatz bei maximal 5.000 Euro, das ist ein Nettomonatsgehalt von 150.000 Euro oder ein Jahresnettoverdienst von 1,8 Millionen Euro, so soll der Tagessatz künftig bei maximal weiterlesen »

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Der Staat als Hehler – Gilt das Rechtsstaatsprinzip noch ?

20. Februar 2008 von wb@bensberg.de

Der Ankauf der CDs aus dem Liechtensteiner Stiftungsskandal wird allerorts diskutiert. Darf der Staat als Hehler auftreten und dürfen Daten zur Erlangung von Durchsuchungsbeschlüssen genutzt werden, die aus einer kriminellen Vortat stammen? Hört man den Großteil unserer Politiker ist die Sache “verhältnismäßig” und damit vollkommen legal.

Als am 8.Mai 1949 das Grundgesetz durch den parlamentarischen Rat – die seinerzeitige Regierung der 3 Westzonen – angenommen wurde, waren die Erfahrungen eines 12 Jahre regierenden Unrechtsregimes noch frisch. Manch einer der Väter des Grundgesetzes hatte am eigenen Leib erlebt, was es bedeutet einem Unrechtsstaat ausgeliefert zu sein. Und so war man sich quer durch alle Parteien und Interessen einig: Das Grundgesetz weiterlesen »

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Die Reichen sollen ihre Steuer doch woanders zahlen !

18. Februar 2008 von wb@bensberg.de

Wir kennen es bereits aus dem hessischen Wahlkampf. Kaum ist der Liechtensteiner Stiftungsskandal in aller Munde, schon melden sich die ersten Universaldilettanten – allen voran Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) – zu Wort und fordern, na was wohl: Härtere Strafen ! Wenn man die Herrschaften schon nicht füselieren darf, dann sollen sie wenigstens lange in den Knast. Das das rückwirkend nicht geht und damit die Liechtensteiner Steuersünder sowieso nicht betroffen sind, dies verschweigt man geflissentlich.

Als mich heute morgen noch der Generalsekretär der SPD Hubertus Heil weiterlesen »

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Warum die Politik die Justiz in NRW zu Tode sparen will

7. Februar 2008 von wb@bensberg.de

justitia.jpgEs ist schon ein Kreuz für viele Anwälte. Wie soll man dem Mandanten klar machen, daß das Räumungsverfahren gegen den säumigen Mieter bereits Monate dauert und die Beweisaufnahme erst in 5 Monaten stattfindet. Wie kann man dem Unfallopfer klarmachen, daß es noch Jahre dauert bis er seinen Schadensersatzanspruch und das Schmerzensgeld von der sich sträubenden Versicherung erhält. Man könnte diese Beispiele beliebig fortsetzen. Wer heute ein streitiges Zivilverfahren bei einem Gericht in Deutschland weiterlesen »

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HEADS – Bayern überwacht entlassene Sexualstraftäter

24. Januar 2008 von wb@bensberg.de

Die Software heißt HEADS. Was sich englisch anhört ist eine urdeutsche Bezeichnung und wurde entwickelt von dem Essener Software Hause rola Security Solutions GmbH. HEADS bedeutet Haft Entlassenen Auskunfts Datei Sexualstraftäter. Das System ist bei der bayrischen Polizei seit einem Jahr im Einsatz.

Bei dem Bayerischen Landeskriminalamt wird die Datei geführt. Dort werden Erkenntnisse zur Person weiterlesen »

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