18. Dezember 2008 von
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Justizministerin Zypries hat schon wieder neue Pläne. Diesmal sollen Kinder und Jugendliche vor Erziehern und Sozialpäedogogen geschützt werden, die sich kleinste sexuelle Fehltritte erlaubt haben. Die Geheimwaffe: Ein erweitertes Führungszeugnis nach einem neuen § 30 a BZRG, vorgesehen für alle haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter entsprechender Kinder- und Jugendeinrichtungen. Betroffen von dieser Regelung sind auch Schulbusfahrer, Bademeister und alle Sporttrainer u.ä. im Jugendbereich.
Nach bisheriger Rechtslage werden Strafen ab 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe in das Führungszeugnis eingetragen. Bei Sexualdelikten sind zumindest alle mittleren und schweren Fälle dadurch erfasst.
Dies ist der Ministerin zuwenig. Aufgenommen werden sollen auch alle Bagatellverurteilungen soweit sie einen sexuellen Hintergrund haben. Doch nicht nur das. Gleichzeitig werden die Löschungsfristen an schwere Verurteilungen angepasst. Auch Bagatellverurteilungen mit sexuellem Hintergrund bleiben dann mindestens 10 Jahre im Führungszeugnis.
Faktisch bedeutet dies die Einführung einer Sexualstraftäterdatei. Selbst Jugendsünden sollen in dem erweiterten Führungszeugnis zu ersehen sein. Einholen muß der Betroffene das erweiterte Führungszeugnis auf Verlangen seines Vorgesetzten oder des Vereinsvorstandes selbst und dann vorlegen. Ist beispielsweise eine Eintragung wegen Exhibitionismus bei einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen vorhanden, kann er seinen Job eigentlich direkt kündigen. Legt er ein solches Führungszeugnis vor, muß er nicht nur damit rechnen seinen Job zu verlieren, sondern auch noch zum Gesprächsthema im Verein zu werden.
Andere Bagatellverurteilungen wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis sind nicht im erweiterten Führungszeugnis zu ersehen. Ob das Gesetz zu mehr Sicherheit der Kinder- und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen führt, kann mit Recht bezweifelt werden.
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19. November 2008 von
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Spiegel TV berichtete am Sonntag. den 16.11.2008 über einen Mordfall in Düsseldorf aus dem Jahr 1993, der nun zum Anlaß genommen werden soll, die Vorschriften zur Wiederaufnahme des Verfahrens zu ungunsten eines Freigesprochenen zu erweitern.
Nach bisherigem Recht ist eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu ungunsten des Freigesprochenen gemäß § 362 StPO nur zulässig, wenn
- wenn in der Hauptverhandlung eine gefälschte oder verfälschte Urkunde vorgelegt wurde,
- wenn Zeugen oder Sachverständige unwahre oder falsche Angaben gemacht haben,
- wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Bezug auf das Urteil einer strafbaren Verletzung seiner Pflichten schuldig gemacht hat,
- wenn der Freigesprochene selbst im Nachhinein ein glaubwürdiges Geständnis ablegt.
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates (Drucksache 16/7957) soll dies zumindest für Mord, Völkermord oder andere mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohter Taten anders werden. Gibt es neue Techniken, die nunmehr eine Überführung des Täters geeignet sind, so soll in diesen Fällen eine Wiederaufnahme und damit ein neuer Prozeß möglich sein.
Zu Rechtt weist die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme darauf hin, daß die Frage der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu ungunsten eines Freigesprochenen eine sehr sensible und schwierige Materie betrifft, welche sowohl unter Verfassungsrechtlichen als auch strafprozessuallen Gesichtspunkten geprüft werden muß.
Schnelle Gesetzänderungen sind wohl nicht zu erwarten. Bemerkenswert ist dabei eine Statistik: Im Jahre 2003 wurden bundesweit nur in 9 Mordverfahren Angeklagte freigesprochen, Im Jahre 2004 waren es 17 Angeklagte. Daß in allen oder auch nur in einem einzelnen Fall durch neue wissenschaftliche Methoden neue belastende Beweismittel erwartet werden können und die Freisprüche falsch waren, läßt sich kaum behaupten.
Über den Düsseldorfer Einzelfall hinaus, liegt kein den Rechtsstaat erschütterndes Problem vor. Doch auch das was in dem Düsseldorfer Verfahren als neues Beweismittel vorgelegt worden ist – ein DNA Gutachten – ist bereits im Vorfeld höchst umstritten. Ein Klebeband auf dem nunmehr DNA-Spuren gesichert worden sind, soll während des Prozeßes nicht auffindbar gewesen sein. Damit stellt sich die Frage, ob das DNA Material nicht auf andere Weise auf das Klebeband gekommen sein kann.
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14. August 2008 von
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Er arbeitet mal als selbständiger Fließenlegermeister. Heute ist Josef Hoss körperlich und seelisch am Ende. Grund: Er wurde bei einem SEK-Einsatz im Jahre 2000 dermaßen mißhandelt, daß Rippen gebrochen waren und die Wirbelsäule angeknackst. Wie es zu diesem SEK-Einsatz kam, wer verantwortlich war und wer beteiligt, hat sich nicht feststellen lassen. Die lustlosen Ermittler der Staatsanwaltschaft Bonn stießen auf eine Mauer polizeilichen Schweigens. Monitor berichtete, Amnesty schaltete sich in den Fall ein.
Das Landgericht Köln hat Josef Hoss 30.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Dies wollte weder das für seine Polizeibeamten verantwortliche Land NRW noch Josef Hoss akzeptieren. In der jetzigen Berufungsverhandlung hat das Oberlandesgericht Köln einen Vergleich vorgeschlagen. Josef Hoss soll Schadensersatz und Schmerzensgeld bekommen. Das Land NRW soll 335.000 € zahlen. Das Land sollte diesen Vergleichsvorschlag akzeptieren. Um einem unrühmlichen Kapitel nordrheinwestfälischer Polizeiarbeit ein Ende zu machen.
Keine Polizei der Welt hat das Recht einen Bürger zum Krüppel zu schlagen.
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5. Juni 2008 von
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Spiegel Online hat eine Flashanimation über Guantanamo veröffentlicht.
http://www.spiegel.de/flash/0,5532,16056,00.html
Sehenswert, wie die USA mit den Menschenrechten der Gefangenen In Guantanamo umgehen.
Prozeße soll es in den nächsten Jahren vor einem Sondermilitärgericht geben.
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6. März 2008 von
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des OLG Frankfurt aufgehoben. Der Volljurist Gäffgen, der eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und erpresserischem Menschenraub verbüßt, hatte für eine Zivilklage gegen das Land Hessen wegen Schmerzensgeldszahlung in Höhe von 10.000 € Prozeßkostenhilfe beantragt. Diese Prozeßkostenhilfe wurde im vom OLG Frankfurt verweigert.
Zur Erinnerung: Magnus Gäffgen war wegen Entführung und Ermordung des 11jährigen Bankierssohn Jakob von Metzler zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte das Kind bereits kurze Zeit weiterlesen »
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20. Februar 2008 von
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Der Ankauf der CDs aus dem Liechtensteiner Stiftungsskandal wird allerorts diskutiert. Darf der Staat als Hehler auftreten und dürfen Daten zur Erlangung von Durchsuchungsbeschlüssen genutzt werden, die aus einer kriminellen Vortat stammen? Hört man den Großteil unserer Politiker ist die Sache “verhältnismäßig” und damit vollkommen legal.
Als am 8.Mai 1949 das Grundgesetz durch den parlamentarischen Rat – die seinerzeitige Regierung der 3 Westzonen – angenommen wurde, waren die Erfahrungen eines 12 Jahre regierenden Unrechtsregimes noch frisch. Manch einer der Väter des Grundgesetzes hatte am eigenen Leib erlebt, was es bedeutet einem Unrechtsstaat ausgeliefert zu sein. Und so war man sich quer durch alle Parteien und Interessen einig: Das Grundgesetz weiterlesen »
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12. Februar 2008 von
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Der Verfassunggerichtshof in Rheinland-Pfalz hat aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von fünf Gastwirten das Rauchverbot in Inhabersbetriebenen Einraumgaststätten ohne angestelltes Personal gestoppt. In solchen Gaststätten darf -vorläufig- weitergeraucht werden. Allerdings muß der Inhaber einer solchen Gaststätte deutlich darauf hinweisen, daß in seinem Betrieb geraucht werfen darf. Es handelt sich bei er Entscheidung um so genannten einstweiligen Rechtschutz. Eine Präjudiz auf die spätere Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist darin aber nicht zu sehen.
Die Antrag auf einstweiligen Rechtschutz eines Rauchers, der sein Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzt sah, wurde gleichzeitig zurückgewiesen.
Das Nichtraucherschutzgesetz in Rheinland-Pfalz tritt ansonsten unverändert am 15.2.2008 in Kraft.
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24. Januar 2008 von
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Die Software heißt HEADS. Was sich englisch anhört ist eine urdeutsche Bezeichnung und wurde entwickelt von dem Essener Software Hause rola Security Solutions GmbH. HEADS bedeutet Haft Entlassenen Auskunfts Datei Sexualstraftäter. Das System ist bei der bayrischen Polizei seit einem Jahr im Einsatz.
Bei dem Bayerischen Landeskriminalamt wird die Datei geführt. Dort werden Erkenntnisse zur Person weiterlesen »
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20. Januar 2008 von
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Der britische Polizeioffizier Graeme Gerrard hat bei einer parlamentarischen Anhörung eingeräumt, daß zwar in britischen Innenstädten jeder Meter videoüberwacht ist, es aber trotzdem immer wieder zu spontanen Straftaten komme. Insbesondere bei alkoholbedingten Straftaten und asozialem Verhalten sei die Abschreckung der Videoüberwachung gleich null. Lediglich die Überwachung von Parkplätzen verhindere, daß professionelle Täter dort Taten wie Autoaufbrüche begehen.
Der Experte gab zudem zu, dass die Öffentlichkeit über die Effizienz der Videoüberwachung “in die Irre geführt” worden sei. 80 % der Überwachungskameras bringe nur schlechte Bildqualitäten.
Quelle: heise.de
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15. Januar 2008 von
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Jetzt ist es soweit. Wie “The Independent” in seiner gestrigen Ausgabe unter dem Titel “Prisoners ‘to be chipped like dogs‘ berichtet, sollen Strafgefangenen in Großbritanien maschinenlesbare Computerchips unter die Haut gepflanzt werden. Bisher werden Strafgefangene durch Armbänder, sogenannte elektronische Fußfesseln während der Bewährungszeit überwacht. Doch offenbart dieses System technische Mängel. Einzelnen Gefangenen ist es gelungen, die Fußfesseln abzustreifen.
Ein millionenschweres Pilotprojekt zur Ortung der Fußfesseln per Satellit wurde eingestellt, da die geplante Überwachung so nur unzureichend möglich ist. Im Schatten von Hochhäusern bestehen weiterlesen »
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