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Weggemobbt – Oberstaatsanwältin wird an Amtsgericht versetzt

17. Dezember 2008 von wb@bensberg.de

Da scheint es heiß her gegangen zu sein bei der Staatsanwaltschaft Bochum. Irgendwie muß Oberstaatsanwältin Lichtinghagen den vorgesetzten Leitenden Oberstaatsanwalt so schwer genervt zu haben, daß er sie innerhalb der Behörde kaltstellen und in die Jugendabteilung verbannen wollte. Dort hätte sie sich mit jugendtypischen Straftaten wie Beförderungserschleichung u.ä. auseinandersetzen dürfen. Übersehen hatte er wohl, daß man dies mit einer Kämpferin wie dieser Oberstaatsanwältin nicht machen kann. Devot – auch gegenüber ihren Vorgesetzten – ist die Dame überhaupt nicht.

Und so mußte ein ganzes Dossier mit Verfehlungen der Oberstaatsanwältin her, um wenigstens zu verhindern, daß die  Schwerpunktabteilung “Wirtschaftstrafsachen” mitsamt den Liechtensteinakten zur STA Köln abwandert. So ganz heftige Verfehlungen wurden wohl nicht gefunden, obwohl ein gutes Dutzend Staatsanwälte Altakten der Ermittlerin durchforstete. Ansonsten wäre eine Versetzung auf eigenen Wunsch an ein Amtsgericht in NRW nicht denkbar. Zu befürchten ist aber nicht, daß Frau Lichtinghagen demnächst Alkoholsünder oder Kleinkriminelle verurteilen muß. Dienstrangmäßig steht ihr ein Direktorenposten zu.

So ist nun der Fall Lichtinghagen für das Justizministerium erledigt. In ein paar Wochen spricht kein Mensch mehr darüber. Der Fall Zumwinkel wird mit einem Deal beendet, der Rest der Liechtensteiner Steuerstrafakten wird diskret und wahrscheinlich uneffektiv abgearbeitet.

Jüngere Staatsanwälte sollten ihren Schluß aus dem Fall ziehen. Bei einer Staatsanwaltschaft lohnt es sich eben nicht, engagiert zu arbeiten.

Gefragt sind eher Leisetreter, Trittbrettfahrer und Parteigänger.

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Abgelegt in der Kategorie Allgemein, Rechtspolitik, Steuern | 6 Kommentare »

§ 153 a StPO – Immer Ärger mit den Geldbußen

15. Dezember 2008 von wb@bensberg.de

Der Gesetzgeber hat den Staatsanwaltschaften und den Strafgerichten die Möglichkeit eingeräumt, Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Erfüllung von Auflagen – meistens Geldzahlungen – einzustellen. In vielen Fällen soll die Zahlung an gemeinützige Vereine erfolgen. Für einen Beschuldigten oder Angeklagten hat die Praxis den Vorteil, daß kein Eintrag in das Bundeszentralregister oder Führungszeugnis erfolgt. Mit Erfüllung der Auflage ist das Verfahren für ihn erledigt.

Ärgerlich ist aber immer wieder, welche gemeinnützigen Organisationen in den Genuß solcher Zahlungen kommen. Oftmals haben Strafrichter und Staatsanwälte ihre Steckenpferde. Ob dies nun die Jugendabteilung eines Tennisvereins, der örtliche Kirchenbauverein oder ein gemeinütziger Verein ist, von dessen Arbeit niemals jemand Kenntnis genommen hat.

Und so werden immer wieder Vorwürfe laut, der ein oder andere Amtsrichter oder Staatsanwalt bevorzuge Vereine, denen er nahe steht. Nach Presseberichten sieht sich auch die Chefin der Steuerabteilung der Bochumer Staatsanwaltschaft Margrit Lichtinghagen solchen Vorwürfen ausgesetzt. Sie soll die Verfahren von Steuersündern gegen Zahlung von Geldbußen an ihr persönlich nahestehende gemeinützige Vereine eingestellt haben.

Andererseits gibt es aber auch Richter, die bei der Vergabe solcher Geldbeträge weder ein persönliches Interesse noch ein größeres Engament zeigen. Ein Griff in den auf fast jedem Richtertisch liegenden Ordner mit Bewerbungsschreiben um Geldbußen mit der Frage: “Wen haben wir denn da, der in Betracht kommt ?” mit einem kurzen Blick auf das Schreiben: “Ja, das hört sich gut an” und schon ist eine Zahlung von mehreren hundert manchmal tausend Euro vergeben. Ob mit dem Geld etwas Sinnvolles geschieht oder es im Verwaltungssumpf dieser Organisation versickert, kann der Richter nicht überprüfen.

Diese Praxis der Zuwendungen von Bußgeldern an gemeinnützige Vereine ist nicht nur unbefriedigend, sie setzt Richter und Staatsanwälte immer wieder der Gefahr von Beschuldigungen aus, sie bevorzugten einzelne ihnen nahestehende Organisationen.

Daneben begünstigt das jetzige System, Organisationen, die es oftmals mit hohem personellen und finanziellen Aufwand verstehen, große Beachtung bei einzelnen Richter zu erreichen und sich so ein großes Stück vom Kuchen abschneiden. Eine Aufstellung, wer welche Zahlungen erhalten hat, gibt es nicht. Es verdampfen viele Bußgeldzahlungen in den Organisationen und haben keine Wirkung für die Allgemeinheit.

Wünschenswert wäre es, wenn bei den Gerichten Bußgelder gesammelt und etwa monatlich an die verschiedenen, in Frage kommende Organisationen verteilt werden. Eine solche Aufgabe könnte man den bei jedem Gericht nach dem GVG schon bestehenden Präsidien zuweisen.

Vorwürfe, wie sie jetzt wieder in Bochum laut geworden sind, wären dann vermeidbar und es könnten gezielter sinnvolle Projekte unterstützt werden.

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Abgelegt in der Kategorie Allgemein, Steuern, Strafrecht | 7 Kommentare »

Höhere KFZ-Steuern zum Wohle der Umwelt?

20. Mai 2008 von wb@bensberg.de

Die Bürokraten in Berlin haben einen neuen Plan zur Rettung der Umwelt offengelegt. Die KFZ-Steuern sollen anders berechnet werden. Nicht mehr nach Hubraum, nein nach Schadstoffausstoß. Wunderbarer Nebeneffekt für die nimmersatte Staatskasse: Die KFZ-Steuern werden steigen.

Der Steuerplan ist so kompliziert, daß ich eigentlich nur zwei Dinge verstehe. Altautobesitzer zahlen künftig mehr Steuern, Käufer von neuen Fahrzeugen mit einem Schadstoffausstoß von weniger als 100mg/pro Kilometer zahlen keine Kfz-Steuern mehr. Das ganze gilt aber nur bis 2011. Was dann sein soll, bleibt im Verborgenen.

Aus diesem Grunde ist es zumindest ein Risiko, sich schon jetzt ein umweltschonenderes Auto zuzulegen. Vielleicht ist 2011 das was heute als umweltschonend gilt, steuerrechtlich ein Umweltverpester.

Hirnverbranntes Berlin. Eins ist sicher: Klare Gesetze werden auch zukünftig Glückssache bleiben.

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